Der Verkauf des Unternehmens ist für fast jeden Unternehmer im Mittelstand eine besondere Situation, zu der meist keine oder nur wenige Erfahrungen vorliegen. Dabei ist jedes Unternehmen und damit jedes Projekt anders. Es ist für uns daher selbstverständlich, dass die einzelnen Schritte dem jeweiligen Projekt und den individuellen Zielsetzungen angepasst und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Zentraler Punkt aller weiterführenden Überlegungen und Aktivitäten ist die Klärung der Interessenlage unseres Auftraggebers. Nicht selten werden gerade bei mittelständischen Unternehmen Hoffnungen mit dem Übernehmer verbunden, die über rein wirtschaftliche Interessen hinausgehen. Auch Rahmenbedingungen wie der zeitliche Horizont werden in diesem Schritt geklärt.
Die Ermittlung des Unternehmenswertes ist erfahrungsgemäß ein Thema, das auf Seiten sowohl der Käufer als auch der Verkäufer erhebliche Unsicherheiten mit sich bringt. Dies resultiert aus dem Fehlen hinreichend transparenter Märkte für Unternehmen ebenso wie aus der Vielzahl der existenten Wertermittlungsmethoden. Eine knappe Einführung in dieses komplexe Thema finden Sie in unseren Hinweisen zum Unternehmenswert.
Gern diskutieren wir mit Ihnen die für Ihr Vorhaben infrage kommenden Methoden und nehmen eine Unternehmenswertermittlung vor. Auf Wunsch arbeiten wir aber auch hier mit entsprechend erfahrenen Wirtschaftsprüfern zusammen.
Mit der Erörterung der grundsätzlichen Möglichkeiten und Grenzen des Verkaufs, der Erstellung zweier Exposé-Varianten sowie der Festlegung einer Strategie enden die vorbereitenden Tätigkeiten, und die Kontaktphase kann begonnen werden.
Unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle und Netzwerke identifizieren wir Kaufinteressenten. Eine erste Kontaktaufnahme erfolgt anonym, um die Interessen des Verkäufers hinreichend zu schützen. Diesem Punkt kommt vor allem in sehr engen Märkten eine hohe Bedeutung zu, in denen sich der Großteil der Marktteilnehmer kennt und die Bekanntgabe von Veräußerungsabsichten unerwünschte Effekte nach sich ziehen könnte. Erst nach Vorliegen einer Vertraulichkeitserklärung („NDA“) wird offen gelegt, um welches Unternehmen es sich handelt. Die Bekanntgabe von Details setzt ernsthaftes Interesse und das Einverständnis mit den grundlegenden Rahmenbedingungen voraus.
Es folgt ein persönliches Kennenlernen und ein erster Austausch der jeweiligen Interessenlagen. Nach Erzielen eines grundlegenden Konsens wird üblicherweise der erzielte Verhandlungsstand in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) dokumentiert.
Die sich anschließende Verhandlungsphase begleiten wir in der von unserem Auftraggeber gewünschten Intensität. Durch die laufende Dokumentation des Verhandlungsprozesses wird das Risiko von Missverständnissen verringert und die Abstimmung mit der Verhandlungsstrategie erleichtert. Transaktion und Vertragswerk unterstützen wir gern beratend durch die Einbringung unserer Erfahrungen.
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass wir die Verhandlungsunterstützung auch gern bei bereits bekannten Käufern übernehmen. Gerade im Hinblick auf eine sich oft anschließende und länger andauernde Übergabephase können externe Berater anders agieren, als es dem Verkäufer angeraten wäre.