Unternehmenstransaktionen

M&A (Mergers & Acquisitions – Fusionen und Übernahmen) bezeichnet im weitesten Sinne alle Vorgänge, die Unternehmenstransaktionen zum Inhalt haben, bei denen sich Unternehmen zusammenschließen oder den Eigentümer wechseln.

Auch im Mittelstand ist M&A in vielerlei Hinsicht ein Thema: Irgendwann wird sich jeder Unternehmer dem Problem der Unternehmensnachfolge widmen, was häufig zu Verkaufsaktivitäten führt, sofern in der Familie kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist. Mit der Übernahme bestehender Unternehmen gehen Möglichkeiten des Zukaufs von Know How und erreichter Marktpositionen einher, die dem eigenen Betrieb neue Chancen und ein größeres Marktgewicht verleihen. Und Kooperationen bieten ein probates Mittel, die eigenen Kompetenzen und Kapazitäten zu erweitern und dem Markt ein höheres Gewicht entgegen zu setzen.

Während des gesamten Transaktionsprozesses – von den ersten Überlegungen über die Analysephase bis zur erfolgreichen Verhandlungsbegleitung – stellen wir unsere Kenntnisse, Erfahrungen und Kontakte zur Verfügung und nehmen sowohl gestaltende als auch koordinierende Funktionen wahr. Auf Wunsch werden sich anschließende Integrationsprozesse begleitet.

THOMAS ROTTMANN CONSULTING. ist dabei ausschließlich für einen Auftraggeber – Käufer oder Verkäufer – tätig.

Aufgrund der Komplexität von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie ihrer Wirkungen sowohl in den unternehmerischen als häufig auch privaten Bereich ist in jedem Fall die Hinzuziehung erfahrener Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer / Steuerberater dringend angeraten. Wir arbeiten gern mit den Beratern unserer Auftraggeber zusammen, unterhalten aber auch enge Kontakte zu renommierten Angehörigen dieser Berufe und stellen auf Wunsch und in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein entsprechendes Expertenteam zusammen.

Informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten zu